FAQ - Wissenswertes kompakt

Versicherungsschäden - was ist zu tun?

Das wichtigste vorweg - vermeiden Sie Gefahr für Leib und Leben!
Im Notfall stehen die Notrufnummern der Feuerwehr und Polizei 24/7 zur Verfügung.

Sollte ein Schadensereignis eintreten, auch wenn die Zuständigkeiten unklar sind, hat jeder Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft ras Recht zur Abwendung weiterer Schäden - dies beinhaltet auch Notdiensteinsätze.

 

Schadensdokumentation und -meldung

Melden Sie uns den Schaden möglichst detalliert - was, wann, wo.
Bilder des Schadensereignisses sind oft unerlässlich um die Abwicklung mit der Versicherung zu stützen.

Sofern wir nicht erreichbar sind, z.B. Wochenende, Nachts oder Feiertags, dürfen Sie einen Notdienst mit Erstmaßnahmen beauftragen.
 

Schadensabwicklung

Nach Mitteilung des Schadensereignisses an die jeweilige Versicherung kümmern wir uns um die Abwicklung aller Schäden die das Gemeinschaftseigentum betreffen. Schadensabwicklungen im Sondereigentum obliegen dem betreffenden Eigentümer. 

Bankkonten - wo ist mein Geld?

Giro- und Rücklagekonten werden grundsätzlich und ausschließlich auf den Namen der WEG geführt. Diese Konten sind strikt vom Vermögen des Verwalters zu trennen.

 

Bankinstitut

Wir führen die Giro- und Rücklagekonten bei der TEN31 Bank AG. 
Die TEN31 Bank AG ist Ihr Partner für Wohnungseigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltungen und unterliegt selbstverständlich der gesetzlichen Einlagensicherung.
 

TEN31 Bank – Ihre Bank für die Wohnungswirtschaft

Was ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft?

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist die Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer in einem Gebäude. Sie verwaltet gemeinsam das Gebäude, trifft Entscheidungen per Abstimmung und teilt sich die Kosten für Instandhaltung und Verwaltung.

Kann man aus einer WEG austreten?

Nein. Ein einseitiger Austritt aus einer WEG ist zu keinem Zeitpunkt möglich. Solange Sie Eigentümer einer Eigentumseinheit in der Gemeinschaft sind, gehören Sie automatisch zu dieser WEG. 
Die einzige Möglichkeit, die WEG zu verlassen, ist die Veräußerung der Eigentumseinheit. 
Eine Auflösung der gesamten WEG ist nur mit Zustimmung aller Eigentümer möglich. 

Veräußerung der Eigentumseinheit - was sollte ich beachten?

Bei Veräußerung der Eigentumseinheit (Wohneigentum oder Teileigentum) sollten Sie uns unbedingt frühzeitig informieren und notwendige Informationen zum Erwerber mitteilen um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Hausgeld und Abrechnung nach Eigentümerwechsel

Die Zahlung des Hausgeldes obliegt dem scheidendem Eigentümer bis zur vollständigen Umschreibung der Eigentümerschaft im Grundbuch.
Die erste auf den Wechsel erstellte Hausgeldabrechnung wird ausschließlich dem aktuellem Eigentümer zur Verfügung gestellt, da die Erstellung Objektbezogen und nicht Personenbezogen basiert. Splitabrechnungen oder unterjährige Hausgeldabrechnungen sind im geltendem Gesetz nicht vorgesehen.

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