GEG, GEIG oder doch Heizungsgesetz?

Die Vielzahl aktueller politischer Debatten, Umstrukturierungen und Abkürzungen kann schnell mal zu viel des Guten werden. Damit Sie hier den nötigen Überblick behalten, folgen einige kurze Erklärungen zur Hilfestellung.

GEG und "Heizungsgesetz" (jetzt GModG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ursprünglich Ende 2020 in Kraft getreten und definiert die Mindestanforderungen an die Dämmung und Beheizung von Gebäuden. Aufgrund der Tatsache, dass die Novelle von 2024 strenge Regeln für den Einbau von Öl- und Gasheizungen vorsah (die sogenannte 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien), wurde das Gesetz von der Öffentlichkeit umgangssprachlich als "Heizungsgesetz" bezeichnet.

Im Sommer 2026 wurde das Gesetz grundlegend novelliert und in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt. Die starre 65%-Pflicht wurde abgeschafft. Der Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung ist zwar zulässig, jedoch ist ab 2029 die Nutzung der sogenannten "Biotreppe" erforderlich. Das bedeutet, dass schrittweise höhere Anteile an grünem Gas oder grünem Öl genutzt werden müssen (z. B. mindestens 10 % ab 2029).

GEIG (Elektromobilität)

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) befasst sich nicht mit der Thematik des Heizens. Es regelt ausschließlich, wie viele Parkplätze an Wohn- und Nichtwohngebäuden für die E-Mobilität vorbereitet werden müssen.Auch das GEIG wurde parallel zur GEG-Reform aktualisiert. Bei einem Neubau eines Wohngebäudes ab dem Jahr 2027, das mehr als drei Stellplätze umfasst, ist eine Vorverkabelung von mindestens 50 % dieser Stellplätze erforderlich. Bei größeren Renovierungen im Bestand gelten ähnliche Pflichten, sofern die elektrische Infrastruktur des Parkplatzes betroffen ist.

WPG

Das WPG (Wärmeplanungsgesetz) ist der staatliche Fahrplan für die grüne Wärmewende auf kommunaler Ebene. Nach dem WPG sind Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.
Das WPG regelt nicht die Maßnahmen, die von einzelnen Personen oder Haushalten ergriffen werden müssen, sondern welche Infrastruktur von Städten und Gemeinden bereitgestellt wird (z. B. Fernwärme oder ein Wasserstoffnetz).
Die wichtigsten Kernpunkte des WPG:
Die Kommunen werden beauftragt, den Wärmeverbrauch zu analysieren und zu ermitteln, wie dieser in Zukunft mit grünen Quellen (z. B. Flusswärmepumpen, Geothermie, Abwärme aus der Industrie) gedeckt werden kann.
Für die Erstellung der Pläne haben große Städte bereits eine Frist erhalten. Für kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern gilt eine Übergangszeit bis zum Jahr 2028. Das Ziel lautet, dass alle Leitungsnetze bis spätestens 2045 treibhausgasneutral betrieben werden müssen.

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