BEG-Förderung: Neue Regeln für WEG

Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine umfassenden FAQ zur reformierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aktualisiert. Die Fassung mit Stand 21. August 2026 konkretisiert zahlreiche Punkte, die für Wohnungseigentümergemeinschaften, Eigentümer und Immobilienverwaltungen von Relevanz sind. Die neuen Förderbedingungen gelten grundsätzlich seit dem 21. Juli 2026.

Im Zusammenhang mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum nimmt die Immobilienverwaltung eine zentrale Rolle als Schnittstelle ein. Der Verwalter oder eine andere vertretungsberechtigte Person stellt auf Grundlage entsprechender Beschlüsse den gemeinschaftlichen Förderantrag für die WEG. In der Zuschussvariante ist eine Vertretungsberechtigung nachzuweisen, beispielsweise durch eine gültige Verwalterbestellung oder einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Maßnahmen am Sondereigentum werden dagegen vom jeweiligen Wohnungseigentümer selbst beantragt. Im Rahmen einer Effizienzhaussanierung in der Kreditvariante besteht auch für einzelne Eigentümer die Möglichkeit, eigene Anträge zu stellen. Die förderfähigen Ausgaben werden in diesem Fall entsprechend den WEG-Beschlüssen verteilt.

Im Rahmen des Heizungstauschs wird für die WEG eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent gewährt.

Im Rahmen des Austauschs einer gemeinschaftlichen Heizungsanlage stellt die WEG über den Verwalter einen gemeinsamen Basisantrag. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Selbstnutzende Eigentümer können im Anschluss einen individuellen Zusatzantrag für ihre Wohneinheit stellen und – abhängig von den Voraussetzungen – den Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus erhalten. Der Einkommens-Bonus beträgt nun je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen 40, 30 oder 10 Prozent. Für Haushalte mit besonders niedrigen Einkommen kann die Gesamtförderung bis zu 80 Prozent erreichen, ansonsten liegt die Obergrenze grundsätzlich bei 70 Prozent. Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind profitieren zusätzlich von einem Familienzuschlag bei der Ermittlung der Einkommensstufe.

Gleichzeitig wurde die Heizungsförderung reduziert. Der bisherige Effizienz-Bonus für Wärmepumpen sowie der Emissionsminderungs-Zuschlag für Biomasseheizungen sind seit dem 21. Juli 2026 entfallen. Bitte beachten Sie, dass auch der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt. Derzeit beträgt der Satz 16 Prozentpunkte, ab dem 1. Februar 2027 noch 12, ab dem 1. August 2027 acht und ab dem 1. Februar 2028 vier Prozentpunkte. Ab dem 1. August 2028 entfällt er.

Es ist festzuhalten, dass Förderhöchstbeträge insbesondere bei Mehrfamilienhäusern sinken.

Für den Heizungstausch wird derzeit ein Förderhöchstbetrag von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit bereitgestellt. Der Betrag für die erste Wohneinheit wird ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 750 Euro reduziert und soll bis 2030 auf 22.000 Euro sinken.

Auch bei anderen Effizienzmaßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch gelten für Mehrfamilienhäuser neue gestaffelte Höchstbeträge: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) steigen die Beträge auf 60.000, 30.000 beziehungsweise 15.000 Euro. Wird nur eine Teilmenge der Wohnungen einer Maßnahme erfasst, wird der Förderhöchstbetrag anteilig reduziert.

Der iSFP-Bonus selbst beträgt weiterhin fünf Prozent, ist seit dem 21. Juli 2026 allerdings an ein Mindestinvestitionsvolumen gekoppelt. Des Weiteren wird der Bonus lediglich auf den Teil der förderfähigen Ausgaben gezahlt, der den genannten Mindestbetrag übersteigt. Bei einem Mehrfamilienhaus mit zehn Wohneinheiten und förderfähigen Ausgaben von 270.000 Euro nennt das BMWE beispielsweise einen iSFP-Bonus von 6.650 Euro.

Für die Berechnung der Förderhöchstbeträge ist das einzelne Gebäude maßgeblich. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit mehreren Gebäuden wird der jeweilige Förderhöchstbetrag für jedes Gebäude separat ermittelt. Das Bundeswirtschaftsministerium nennt hierfür mehrere nebeneinanderliegende Reihenhäuser sowie Wohnungseigentümergemeinschaften aus Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern. Die FAQ zeigen, dass bei gemeinsamen baulichen Anlagen oder Maßnahmen mehrere Gebäude zusammengefasst werden können. Es bleibt jedoch unklar, nach welchen Kriterien bei zusammenhängenden Wohnanlagen mit mehreren Eingängen, Treppenhäusern oder Hausnummern zwischen einem und mehreren Gebäuden unterschieden wird. Unklar ist insbesondere, welche Bedeutung konstruktiven Trennungen oder eigenen Heizungs- und Versorgungssystemen zukommt und welche Nachweise erforderlich sind.

Weitere Änderungen ab 2027 sind angekündigt

Für Anfang 2027 ist ein Bonus von fünf Prozent für Dämmmaßnahmen an sogenannten Worst Performing Buildings vorgesehen. Bei Wärmepumpen soll die Grundförderung gesenkt und ein Wertschöpfungs-Bonus für Anlagen aus der EU beziehungsweise assoziierten Märkten eingeführt werden. Die Einzelheiten dazu stehen noch nicht endgültig fest.

Für Verwaltungen wichtig: Künftig kann die Förderung einer dezentralen Einzelheizung ausgeschlossen werden, wenn für das Grundstück ein Wärmenetzanschluss verbindlich absehbar ist. Voraussetzung ist eine entsprechende kommunale Entscheidung oder – nach Inkrafttreten der noch ausstehenden Detailregelung – eine rechtsverbindliche Zusage des Wärmeversorgers, das Grundstück innerhalb von drei Jahren anzuschließen. Bis die dafür notwendigen Details veröffentlicht sind, bleibt die Förderung in diesen Fällen bestehen.

Ergänzend zur Zuschussförderung können Fördernehmende weiterhin einen KfW-Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit nutzen. Eine zusätzliche Zinsvergünstigung gibt es für selbstnutzende Wohnungseigentümer in WEG bei Maßnahmen ausschließlich am Sondereigentum und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 90.000 Euro.

Die aktuellen BEG-FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums sind hier abrufbar: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html 

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